Liebe Kunden des Einkaufszentrum Süd Renningen,
ab heute beginnt die Maskenpflicht.
Auszug aus dem Beschluss –Maskenpflicht:
Personen nach ihrem sechsten Geburtstag müssen
im öffentlichen Personennahverkehr, also zum Beispiel in U-Bahnen und Bussen sowie an Bahn- und Bussteigen
in Läden und Einkaufszentren
eine Alltagsmaske oder andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Diese Pflicht gilt nicht, wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist, etwa bei Asthma oder wenn es behinderungsbedingt nicht möglich ist. Sie gilt auch nicht, wenn es einen anderen mindestens gleichwertigen baulichen Schutz gibt, etwa für Kassierer und Kassiererinnen, die hinter einer Plexiglasscheibe, die frontal zwischen Kunde und Angestellten aufgebaut ist und auch einen seitlichen Schutz gewährleistet.
Bitte beachten Sie folgendes zum Schutz unserer Kunden und der Mitarbeiter.
Bitte beachten Sie diesen Beschluss des Landes Baden-Württemberg zum Schutz unserer Kunden und der Mitarbeiter.
Vielen Dank an alle unsere Kunden und den vielen Mitarbeitern im Einkaufszentrum Süd in den Ladengeschäften für die tolle Zusammenarbeit in dieser Zeit.
Ihr
Ralph Geyer
Geschäftsführer Einkaufszentrum Süd