COVID-19 PoC-Antigen-Schnelltests im Unternehmen durchführen

Liebe Renninger Unternehmen,
liebe Unternehmer im Kreis Böblingen,

in Zeiten der fortschreitenden COVID-19-Pandemie, wird die lösungsorientierte Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Bürgern und dem Staat von Tag zu Tag wichtiger denn je.

So ist es nun an der Zeit, alle Kapazitäten für die Durchführung von PoC-Antigen-Schnelltests zum professionellen Gebrauch zu nutzen, die zur Verfügung stehen.

Bei den Tests geht es nicht nur um die Einschätzung von Verdachtsfällen, sondern auch um die regelmäßige Testung aller im Unternehmen anwesenden Personen, um so eine weitere Ausbreitung des Virus und seiner Mutationen zu verhindern. Hierzu müssen die Tests schnell und mit größtmöglicher Genauigkeit erfolgen können. Nur so können zeitnah die richtigen Maßnahmen zum Schutz von Patienten, Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern eingeleitet werden.

Gerne können wir Ihnen bei der Beschaffung von Covid 19 PoC Antigen Schnelltests unterstützend zur Seite stehen, damit Sie Ihre Hygienekonzepte entsprechend erweitern können.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per Mail unter:

Ralph Geyer – Einkaufszentrum Süd
info@einkaufszentrum-sued-renningen.de

Rüdiger Hartmann – EHS Profi
info@ehs-profi.de

 

Weitere Informationen für Firmen aus dem MPK-Beschluss vom 23.03.2021 – Punkt 7

Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es gerade in der aktuellen Phase der
Pandemie wichtig, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie durch die Ermöglichung des Arbeitens von zu Hause die epidemiologisch relevanten Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit reduzieren und, wo dies nicht möglich ist, ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen.

Dem dient die Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände zu den Testangeboten für die
Mitarbeiter sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.
Angesichts der steigenden Infektionszahlen ist eine zügige Umsetzung der Testangebote in allen Unternehmen in Deutschland notwendig. Die Tests sollen den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern, so sie nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt
werden.

Anfang April werden die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings wird die Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht.

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