Hier finden Sie ab sofort die neuen Corona-Regeln des Landes Baden-Württemberg, sowie dem Kreis Böblingen.
Information des Landkreis Böblingen:
Vierstufiges Warnsystem in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg sieht die Corona-Verordnung ein vierstufiges Warnsystem vor: Basis- und Warnstufe sowie Alarmstufe und Alarmstufe II. Derzeit gilt landesweit die Alarmstufe II (und damit die höchste Stufe).
Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn landesweit die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 6 erreicht oder überschreitet oder wenn landesweit die Auslastung der Intensivbetten (AIB) mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten an zwei aufeinander folgenden Werktagen den Wert von 450 erreicht oder überschreitet.
In der Alarmstufe darf sich bei privaten Zusammenkünften oder privaten Veranstaltungen ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen (ausgenommen sind immunisierte Personen und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können).
Ab dem 29. November 2021 gelten im Landkreis Böblingen weitergehende lokale Beschränkungen, da die Inzidenz zwei Tage in Folge die Marke von 500 überschritten hat. Im Einzelhandel gilt im Landkreis Böblingen nun eine 2G-Regelung, d. h. Zugang nur für geimpfte und genesene Personen. Ausnahmen gelten für Betriebe und Märkte der Grundversorgung. Außerdem ist nicht-immunisierten Personen der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Darüber hinaus gilt in vielen Bereichen die 2G-Regel, Zugang nur für geimpfte und genesene Personen, bzw. die 2G-plus-Regel, Zugang nur für geimpfte und genesene Personen mit negativem Test.
Stand: 27. November 2021
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